ntv berichtet: Vielen alten Holzöfen droht die Stilllegung

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Wer einen alten Holzofen hat, muss diesen unter Umständen im Laufe des Jahrs 2020 austauschen.

Zusammen mit einer weiteren Welle sind bis 2024 rund vier Millionen Anlagen betroffen.

Eine Schonfrist für viele Holzöfen endet 2020: Modelle, die vor 1995 errichtet wurden und deren Schadstoffausstoß festgelegte Grenzwerte überschreitet, müssen ausgemustert oder zumindest nachgerüstet werden. Das sieht die Bundesimmissionsschutzverordnung vor.

Was heißt das konkret?

Viele Hauseigentümer müssen in den kommenden Monaten prüfen, ob ihr Kaminofen, Kachelofen oder Heizkamin für Festbrennstoffe wie Holzscheite, Pellets, Hackschnitzel oder Kohle den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Stichtag ist der 31. Dezember 2020.

Betroffen sind ummauerte Feuerstätten mit einem industriellen Heizeinsatz und einer Leistung von mindestens vier Kilowatt, die zwischen 1985 und 1994 errichtet wurden und deren Emissionswerte für Feinstaub 0,15 Gramm pro Kubikmeter Abgas und für Kohlenmonoxid 4 Gramm pro Kubikmeter überschreiten.

Diese Anlagen müssen eine verschließbare Tür haben. Das bedeutet: Raumheizer wie Schwedenöfen, die nicht über eine Ummauerung verfügen, müssen ebenfalls nachgerüstet werden.

Offene Kamine, handwerklich errichtete Grundöfen und Kochherde sowie geschlossene Kamine, die auch im offenen Zustand betrieben werden dürfen, sind hingegen ausgenommen. Das gilt ebenfalls für historische Kaminöfen, die nachweislich vor dem 1. Januar 1950 errichtet wurden und nach wie vor an der gleichen Stelle im Haus stehen. Wurden sie umgesetzt, endet ebenfalls zum 31. Dezember 2020 die Schonfrist.

Warum sind die Werte ein Problem?

Zwar gelten Fahrzeuge und auch die Industrie als die größten Verursacher von Feinstaub. Doch auch das Verbrennen von Holz in Öfen ist eine Ursache. Die winzigen Partikel können Atemwegsprobleme und Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems verursachen.

Der Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik verweist auf Daten des Umweltbundesamtes, wonach Holzfeuerungen rund acht Prozent der Feinstaub-Emissionen bei sogenannten Partikeln mit aerodynamischer Durchmesser von weniger als zehn Mikrometer (PM10) verursachen. Und etwa 16 Prozent der Partikel mit bis zu 2,5 Mikrometer Durchmesser gehen auf Holzfeuerungen zurück.

Um diese Emissionen zu verringern, greift der Gesetzgeber ein: Seit Jahren werden schrittweise Ofengenerationen den gesetzlichen Regelungen in der Ersten Bundesimmissionsschutz-Verordnung (1. BImSchV) unterworfen.

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